Gesundheitskarte und E-Rezepte
10. Februar 2024
Liebe Patient*innen,
Seit 1. Januar 2024 stellen wir Ihnen E-Rezepte aus.
Dies ist nur möglich, wenn die Gesundheitskarte für das aktuelle Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde.
Wir bitten Sie, Ihre Gesundheitskarte bei jedem Besuch unserer Praxis mitzubringen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne vorliegende Gesundheitskarte keine Leistungen wie Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. erbringen können.
Ihr Praxis-Team